Fortschrittsanzeige

Tierbestandsanzeige

Tierbestandsanzeige

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, Fische aus Aquakulturbetrieben, Bienen.

Nach erstmaliger Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer (Betriebsnummer).


Weitere Informationen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

tba V3z 03.06.2020