Tierbestandsanzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, Fische aus Aquakulturbetrieben, Bienen.
Nach erstmaliger Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer (Betriebsnummer).
Weitere Informationen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein