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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit diesem Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Die Gebühr für die schriftliche Auskunft beträgt 60,00 € nach Tarifstelle 8.2 der Baugebührenverordnung Schl.-H. in der zur Zeit gültigen Fassung.

Die schriftliche Auskunft und der Gebührenbescheid werden Ihnen je nach Wunsch per Fax oder Brief übersandt.

Wichtiger Hinweis

Wünschen Sie eine Auskunft zu einem Grundstück auf dem Gebiet der Stadt Husum müssen Sie sich an das dortige Bauamt in 25813 Husum, Zingel 10 (Rathaus) wenden.

Weitere Informationen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
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Version 04 (13.01.2022)