JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Leistungsbeschreibung EA-ZuFiSHstartSession Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein" benötigt.Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:Volljährigkeit (18 Jahre),Zuverlässigkeit,Persönliche Eignung. Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Version 1.0 Dialogverlauf Dialogverlauf öffnen/schließen Leistungsbeschreibung Aktuelle Seite Antragsteller Kommende Seite Persönliche Eignung Kommende Seite Zuständige Stelle Kommende Seite Erklärungen Kommende Seite Abbrechen Unterbrechen … Zurück Weiter