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Single Point of Contact - Recognition professional qualifications

Anerkennung Berufsqualifikation

Willkommen beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein zur Anerkennung von Berufsqualifikationen!

Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht es Ihnen in Umsetzung von Art 57a der Richtlinie 2005/36/EG auch Ihren Antrag elektronisch zu stellen.

Die hier angebotene elektronische Antragstellung ist nur vorgesehen für die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die innerhalb eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz erlangt wurden. Für die Anerkennung außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworbener Berufsabschlüsse besteht kein Anspruch auf die Ermöglichung die Anerkennung elektronisch zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass sich aus der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses kein Aufenthaltsrecht und auch keine Arbeitserlaubnis in Deutschland ergibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Version 1.5