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Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gemäß § 34 Abs. 2 S. 2 Waffengesetz (WaffG)

Der Online-Dienst ist umgezogen

Der bisherige Link lässt sich nicht mehr aufrufen.

Der neue Link lautet: https://am.schleswig-holstein.de/intelliform/forms/SH/standard/waffen/UeberlassungSchusswaffe/index

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