Informationen zu den Eingabefeldern für die Geldwäscheprävention




>Angaben zum Unternehmen

Hier tätigen Sie bitte allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen. Dazu gehört etwa die Adresse des Unternehmenssitzes und der zuständige Ansprechpartner für Fragen der Geldwäscheprävention.

>Angaben zum Jahresumsatz

Hier ist der Umsatz des letzten Geschäftsjahres anzugeben, aufgeschlüsselt nach Umsatz innerhalb der Europäischen Union, in Drittländern und bezogen auf Bargeldtransaktionen.

>Angaben zu Filialen

Sofern Ihr Unternehmen über mehrere Filialen verfügt, legen Sie bitte dar, welche Anteile am Jahresumsatz auf die jeweiligen Filialen entfallen.

>Angaben zur Verpflichtung der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Nur bestimmte Güterhändler müssen einen Geldwäschebeauftragten benennen. Ob auch Ihr Unternehmen hierzu zählt, wird anhand der Art der vertriebenen Produkte, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und der Annahme von Bargeld i.H.v. mindestens 10.000 Euro beantwortet. Diese Angaben legen Sie bitte hier dar.

>Angaben zum Geldwäschebeauftragten

An dieser Stelle kann – sofern erforderlich – der Geldwäschebeauftragte benannt und seine Bestellung hochgeladen werden. Das Formular für die Anzeige der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gegenüber der Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Internetseite der Geldwäscheprävention des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein in der Rubrik ‚Formulare‘.

>Angaben zu weiteren Pflichten nach dem GwG

Hier führen Sie bitte aus, wie sie den übrigen Pflichten nach dem GwG nachkommen.